Unsere Stiftung ist auf Zuwachs angelegt. Sie wurde von den Stifterinnen und Stiftern gegründet, um mittel- bis langfristig nennenswerte Erträge aus dem Vermögen erwirtschaften zu können.

Wenn Sie unsere Stiftung mit einer Zustiftung unterstützen möchten, bieten wir Ihnen mehrere Möglichkeiten: Sie können einmal zustiften und die Steuervorteile einer Zustiftung in Anspruch nehmen. Für eine Zustiftung haben die Stifter und Stifterinnen einen Mindestbetrag von 25.000 € in der Satzung festgeschrieben. 

Sie können jedoch auch einen Stiftungsfonds einrichten und ihn einem bestimmten Zweck widmen oder auch mit Ihrem Namen verbinden. Einen Stiftungsfonds können Sie mit 10.000 € auflegen, wobei Sie mit dem Fonds auch weitere Spenden für Ihren begünstigten Zweck sammeln können. Ihre Spenderinnen und Spender erhalten dann von uns eine Zuwendungsbestätigung. 

Schließlich können Sie ins Verbrauchsvermögen der Stiftung stiften bzw. spenden. Die Zustiftung ins Verbrauchsvermögen wird steuerlich allerdings wie eine Spende gehandhabt, denn die Mittel sind nicht für das Stiftungskapital bestimmt, sondern können über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgegeben werden. 

Bitte sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir einen Weg, wie Sie Ihre persönlichen Förderziele bestmöglich erreichen können. 
  

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