Ein Nachlass kann dazu beitragen, etwas auf Dauer zu erhalten, das Ihnen ganz besonders am Herzen liegt. Ihr Erbe hilft, dass die Musik bleibt, die Sie lieben und die Sie durchs Leben begleitet. 

Wenn Sie die Stiftung in Ihrem Testament bedenken möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können für die Stiftung ein Vermächtnis aussetzen. Das heißt, dass Sie in Ihrem Testament Teile Ihres Erbes der Stiftung zuwenden. 

Sie können die Stiftung auch zu einem Miterben machen. Damit wird die Stiftung Teil der Erbengemeinschaft, unter der Ihr Vermögen nach Ihrem Tod aufgeteilt wird. Wenn Sie diesen Weg wählen, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Die Stiftung darf Sie nicht beraten. 

Wenn Sie keine Angehörigen haben, können Sie die Stiftung als Alleinerbin Ihres Vermögens einsetzen. Auch in diesem Fall ist das Hinzuziehen eines Fachanwalts ratsam. Die Stiftung wird Ihr Erbe in Ihrem Sinne verwalten und es für die Themen oder Bereiche einsetzen, die Sie in Ihrem Testament festgelegt haben. 

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, die Stiftung in Ihrem Testament zu bedenken, dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir können Ihnen aufzeigen, was mit Ihrem Nachlass bewirkt werden kann. Und wir können auf Wunsch den Kontakt zu einer Fachanwältin herstellen.

Werden Sie Unterstützer*in. Fördern Sie die Exzellenz begabter junger Musiker*innen!

Ja, ich möchte dabei sein

Jetzt spenden